MTB Verbote in den Alpen: Alles was du für deine Tour wissen musst

Die Belastung der Alpen durch die Freizeitgesellschaft nimmt stetig zu. Und nicht zuletzt hat der eBike-Boom dazu geführt, dass auch Mountainbiker ihr Recht auf Nutzung der Infrastrukturen am Berg intensiv in Anspruch nehmen. Wegen der begrenzten Flächen in der freien Natur gibt es zunehmend mehr Nutzungseinschränkungen für Mountainbiker. Da die wenigsten Mountainbiker die gesetzlichen Grundlagen kennen, versuchen wir dir in diesem Beitrag einen Überblick zu geben, wie die aktuelle rechtliche Situation in der jeweiligen Alpenregion aussieht. Und welche MTB Verbote zu beachten sind. Dabei werfen wir auch einen Blick auf die Gründe für Verbote und klären, wie man sich als Biker am besten verhält.

MTB Verbote in den Alpen: alles was du für deine Tour wissen musst

Warum sind MTB Verbote in den Alpen immer mehr ein Thema?

In den letzten Jahren hat die Zahl der Mountainbiker in den Alpen stark zugenommen. Dadurch kommt es immer häufiger zu Konflikten mit anderen Nutzern wie Wanderern, aber auch mit Naturschützern und Behörden. Viele Alpen-Regionen haben deshalb bereits Verbote für Mountainbiker für bestimmte Strecken oder Gebiete erlassen oder sind in deren Vorbereitung. Die Gründe hierfür sind vielfältig:

Schutz von Wildtieren und Pflanzen

Einer der wichtigsten Gründe für eine eingeschränkte Nutzung von Trails durch Mountainbiker ist der Schutz der empfindlichen Natur. Denn die Flora & Fauna der Alpen ist einzigartig und muss geschützt werden. Mountainbiker können durch ihr Tempo und ihre Lautstärke Wildtiere aufschrecken und ihre Lebensräume zerstören. Vor allem in der Dämmerung sind viele Tiere besonders gefährdet. Auch Pflanzen können durch das falsche Befahren von Trails beschädigt werden. Nach einer Studie von Goeft und Alder (2001) benötigt ein Waldboden nach nur 50-maliger Umfahrung einer Spitzkehre oder einer Pfütze etwa 19 Monate, um zum ursprünglichen Zustand zurück zu kehren. In höheren Regionen noch viel länger. 

Konfliktvermeidung

Ein weiterer wichtiger Grund, der für das Verbot von Mountainbikes auf Wanderwegen spricht, ist die Vermeidung von Konflikten mit Wanderern. Es kommt oft vor, dass sich Mountainbiker und Wanderer dieselben Wege teilen und es dadurch zu gefährlichen Situationen kommen kann. Besonders auf schmalen und abschüssigen Wanderwegen ist ein Ausweichen oft nur schwer möglich. Wanderer, die sich in einsamen Bergregionen aufhalten, können durch heranfahrende Mountainbiker überrascht und erschreckt werden. Um solche Situationen zu vermeiden, empfiehlt es sich, eine Trail-Bell Einkaufen bei unserem Partner zu nutzen. Diese kann dazu beitragen, dass Mountainbiker rechtzeitig auf sich aufmerksam machen und so mancher Konflikt vermieden werden kann.

Allerdings lassen sich nicht alle Konflikte vermeiden. So kommt es leider recht häufig mit uneinsichtigen (“Ein Wanderweg ist ein Fußweg!”), besserwisserischen Wanderern (“Hier ist Rad fahren verboten!”) oder mit dem Wander-Grantler (“Hau ab, sonst setzt’s was!”) immer wieder zu unausweichlichen Auseinandersetzungen. Wer sich in diesen Fällen nicht seinen Tag versauen möchte, sollte einfach schnell und kommentarlos das Weite suchen. Diese Art von Begegnungen lässt sich erfahrungsgemäß besonders häufig in Bayern, Österreich und in der Schweiz beobachten.

Private Grundstückseigentümer

Ebenfalls gibt es in einigen Alpenländern für Grundstückseigentümer eine Sicherungs- und daraus resultierend eine Haftungspflicht. Das Risiko bei einem Unfall im Rahmen einer Wegehalterhaftung in Regress genommen zu werden ist hoch. So wie auch die Kosten für eine entsprechende Versicherung. Folglich werden häufig MTB-Verbote erlassen, um als Grundstückseigentümer dieses Risiko zu vermeiden. Denn es besteht grundsätzlich dann keine Haftung des Grundeigentümers, wenn die Benutzung eines Weges erkennbar unerlaubt erfolgt.

Zwar gibt es spezielle Versicherungsmodelle für die Wegehalterhaftung. Allerdings stehen die Kosten keinem Ertrag gegenüber. Es ist nachvollziehbar, dass statt einer teuren Versicherung ein MTB-Verbot vorgezogen wird. In Bikepark-Regionen übernimmt die Versicherung üblicherweise der Tourismusverband oder der Liftbetreiber. Zusätzlich erhält der Grundstückseigentümer ein Nutzungsentgelt für die auf seinem Grundstück zur Verfügung gestellten Trail-Meter. Daher kommt es in diesen Regionen extrem selten zu MTB-Verboten durch private Grundstückseigentümer.

Schlechtes Image der Mountainbiker

Um diese Konflikte zu vermeiden und die Sicherheit aller Bergsportler zu gewährleisten, sind Verbote an bestimmten Stellen nachvollziehbar und unumgänglich. Allerdings gibt es neben dem Naturschutz und der Konfliktvermeidung auch Fahrverbote, die auf ein schlechtes Image der Mountainbiker zurück zu führen sind. Diese selbstverschuldeten Mountainbike Fahrverbote sind zwar zwar durchaus nachvollziehbar, allerdings nicht unumgänglich! Daher sollte man sich als Mountainbiker seiner Verantwortung im Umgang miteinander bewusst sein und sich unbedingt an die geltenden Regeln halten. Nur so lassen sich weitere MTB Verbote in den Alpen vermeiden.

Gesetzliche Regelungen in den Alpenländern

In den atemberaubenden Alpenländern gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die Natur auf dem Mountainbike zu erkunden. Doch leider gibt es auch einige gesetzliche Regelungen, die das Biken in bestimmten Gebieten verbieten. Und zusätzlich werden Wege von Grundstückseigentümern gesperrt, obwohl Ihnen dafür eine rechtliche Grundlage fehlt. Das macht die Einschätzung der legalen Wegenutzung für Mountainbiker noch schwieriger. Daher anbei eine Übersicht der uns bekannten und aktuellen Regelungen (Stand Juni 2023):

Bayern

In Bayern ist das Mountainbiken in der freien Natur verfassungsrechtlich garantiert (Art. 141 Beyer. Verfassung). Dieses Recht gilt allerdings nicht uneingeschränkt. So sieht bspw. das Bayerische Naturschutzgesetz eine Beschränkung des Betretungsrechts vor. Denn gemäß Art. 23 Abs. 1 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) ist das Mountainbiken auf Privatwegen, z.B. land- und forstwirtschaftlichen Wegen, nur dann erlaubt, soweit sich diese dazu eignen. Zum Beispiel ist ein Weg für Mountainbikes ungeeignet, wenn eine nachhaltige Beeinträchtigung des Naturraums nicht auszuschließen ist. Oder auf Wegen, die auch häufig von Wanderern benutzt werden und keine ausreichende Breite aufweisen. Ob ein Weg im Sinne des Art. 28 Abs. 1 Satz 1 BayNatSchG geeignet ist oder nicht, muss der Mountainbiker in Eigenverantwortung treffen. Folglich trägt er dann auch das Risiko einer falschen Beurteilung.

Fazit: Wer wo in Bayern mit seinem Mountainbike fahren darf, ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt. Zwar ist der freie Zugang zur Natur auch für Mountainbiker rechtlich festgeschrieben. Allerdings beschränkt das Bayerisch Naturschutzgesetz diesen Zugang für Mountainbiker, in dem es die Befahrung für Mountainbiker ungeeigneter Wege untersagt. Die Beurteilung, ob ein Weg zum Mountainbiken geeignet ist, trägt der Biker in Eigenverantwortung. Weiter kann ein Grundbesitzer selbst mit einem Schild auf ungeeignete MTB-Wege hinweisen, was aber nicht einem MTB-Verbot gleichkommt. Auch wenn eine entsprechende Beschilderung das suggerieren mag. Bei Verstößen sieht das BayNatSchG zwar Bußgelder vor, bei der auch die Einziehung des Mountainbikes möglich ist. Allerdings wäre das auf Grund der uneindeutigen Rechtslage rechtlich durchaus angreifbar.

Österreich (Tirol & Vorarlberg)

Anders als bspw. in Bayern ist die rechtliche Situation in Österreich eigentlich eindeutig und wesentlich strenger. Denn das Mountainbiken ist in Österreich grundsätzlich auf allen Forst- und Wanderwegen gesetzlich verboten! Geregelt ist das Fahrverbot für Mountainbiker im österreichischen Forstgesetz aus dem Jahr 1975 (Forstgesetz §33). Ausgenommen sind nur explizit ausgewiesene MTB-Trails. Dennoch kocht jede Region ihr eigenes Süppchen und schafft seit vielen Jahren mit Kompromissen und Einzelprojekten eine für ihr Gebiet passende Lösung. So ist bspw. das Bundesland Tirol mit dem Tiroler Mountainbike-Modell Vorreiter und hat ein großes Netz an Forst- und Wanderwegen für Biker freigegeben. Auch wenn hier von einem umfangreichen Wegenetz für Mountainbiker gesprochen werden kann, werden viele beliebte Wege nach dem Gesetz illegal befahren. Denn explizite Verbotsschilder gibt es nicht, sondern nur ausgewiesene MTB-Strecken die das Mountainbiken erlauben.

Jedoch endet das o.g. Forstgesetz mit der Waldgrenze. Und oberhalb der Waldgrenze gilt bspw. in Tirol, wie auch in Südtirol, eine andere Rechtsgrundlage. Hier gibt es kein explizites Gesetz, das das Mountainbiken oberhalb der Waldgrenze verbietet oder erlaubt. Ausgenommen hiervon sind jedoch Nationalparks, wie bspw. der Nationalpark Hohe Tauern. Hier regeln eigene Nationalparkgesetze die Wegenutzung. Und im gesamten Gebiet der Nationalparks ist, auch oberhalb der Waldgrenze, das Mountainbiken nur auf explizit ausgewiesenen MTB-Strecken erlaubt.

Fazit: Auch wenn in Österreich die Rechtslage eindeutig erscheint, ist sie das bei näherer Betrachtung nicht. Denn bspw. oberhalb der Waldgrenzen greift das regelnde Forstgesetz nicht. Und auch in den Nationalparks gibt es verschärfte Regelungen. Ebenfalls gehen die touristischen Zentren unterschiedlich mit Verstößen um. Hier kann es durchaus vorkommen, dass die gesetzliche Regelung nicht oder lasch kontrolliert werden, oder keine Bußgelder verhängt werden. Oder auch umgekehrt. Für das Befahren eines erkennbar gesperrten Weges mit dem Mountainbike, kann ein Bußgeld in der Höhe von 730 Euro verhängt werden oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einer Woche bestraft werden. Bußgelder in Nationalparks und Naturschutzgebieten sind empfindlicher und weichen entsprechend hiervon ab.

MTB Verbote Österreich: Beispiel für legale, markierte MTB-Trails

Italien

Seit dem 16.12.2021 ist in Italien ein Gesetz in Kraft, das auch die Mountainbike Aktivitäten offiziell verbietet bzw. einschränkt. Bei dem Gesetz handelt sich um ein Verbot für das Befahren von Wegen von weniger als 2,5 m Breite. und zwar für alle, außer Forstwirtschaftstreibende und Fahrzeuge, die für den Wegeerhalt zuständig sind. Allerdings räumt die italienische Regierung den einzelnen Provinzen große Umsetzungsfreiheiten bei der Verordnung ein. Anbei die Regelungen für Südtirol, das Trentino und die Lombardei:

Südtirol

Die Autonome Provinz Südtirol hat eine vergleichbare Gesetzeslage wie Tirol, bzw. Österreich. Nur mit umgekehrten Vorzeichen: denn während in Österreich das Befahren der Forst- und Wanderwege grundsätzlich verboten ist, kann man sagen, dass das Mountainbiken in Südtirol grundsätzlich erlaubt ist! Denn in Südtirol gibt es bis heute auf Provinzebene keine verbindliche und einheitliche Regelung für die Wegenutzung durch Mountainbikes. Im Prinzip darf man also in Südtirol auf jedem Trail biken. Allerdings hat ein Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde eine vom Gesetz vorgesehene Möglichkeit Wanderwege für die Nutzung durch Mountainbikes zu sperren oder die Nutzung zeitlich einzuschränken. Diese Sperrungen sind deutlich gekennzeichnet sowie mit dem Verweis auf den entsprechenden Gemeindebeschluss oder das Gesetz versehen. Ohne diesen Zusatz ist das Verbot ohne juristische Grundlage und kann somit nicht geahndet werden.

Jedoch endet die Befugnis der Bürgermeister auch in Südtirol mit der Waldgrenze. Und oberhalb der Waldgrenze gilt wieder die Rechtsgrundlage der Provinz Südtirol. Hinzu kommen die jeweiligen Nationalparkpläne und die Nationalparkordnungen. Hier gelten strenge Regeln für das Mountainbiken. So sind bspw. im UNESCO Weltnaturerbe Dolomiten die meisten Wanderwege für Biker verboten. Für den Nationalpark Stilfser Joch gibt es diese Regelung bis dato noch nicht. Zwar läuft dort aktuell ein Genehmigungsverfahren für den Nationalparkplan und die Nationalparkordnung Stilfserjoch. Darin soll die Nutzung aller Wanderwege durch Mountainbiker ausgeschlossen werden, die nicht als Mountainbikewege ausgewiesen sind. Allerdings ist derzeit nicht absehbar, wann dieses Genehmigungsverfahren abgeschlossen ist. Und die Nationalparkordnung für das Stilfserjoch würde dann auch nur für den Südtiroler Teil gelten. Nicht jedoch für die angrenzenden Regionen Lombardei, die Provinz Trient und den Kanton Graubünden.

MTB Verbote Südtirol: Beispiel für verbotene MTB-Trails

Trentino & Lombardei

In beiden Provinzen sind nach unseren Recherchen alle Trails frei befahrbar, es sei denn, die Gemeinde hat ein ausdrückliches Fahrverbot erlassen. Die Fahrverbote sind deutlich sichtbar vor Ort ausgeschildert.

Fazit: Auch in Italien ist die Rechtslage für Mountainbiker undurchsichtig und kompliziert. Denn die Umsetzungsfreiheiten der nationalen Gesetzgebung nutzen die Provinzen großzügig und uneinheitlich aus. Zusätzlich verkompliziert der Grundbesitz oberhalb der Waldgrenze in Südtirol die Rechtslage, denn hier gilt wieder die Regelung der Provinz Südtirol und nicht die der anliegenden Gemeinden. Und auch in den Nationalparks gibt es abweichende, verschärfte Regelungen. Über die Höhe von Bußgeldern bei Verstößen konnten uns auf Anfrage weder die Provinz Südtirol oder Gemeinden noch die Tourismusämter Auskunft geben.

Schweiz

Auch wenn es in einigen Kantonen der Schweiz vergleichsweise wenig Regeln und Verbote für Mountainbiker gibt, ist sie als MTB-Destination nicht unsere erste Wahl. Das schlechte Preis- & Leistungsverhältnis und die spezielle Gastfreundlichkeit sind im Vergleich zu anderen Destination einfach nicht wettbewerbsfähig. Wer sich dennoch auf den Weg zu den Eidgenossen mach will, sollte sich auf eine uneinheitliche Regelung gefasst machen. Allgemein gilt zwar einfach und eindeutig nach schweizerischem Straßenverkehrsgesetz (Art. 43 Abs. 1): Wege, die sich für das Befahren mit dem Mountainbike offensichtlich nicht eignen oder nicht dafür bestimmt sind, dürfen nicht befahren werden. Diese Regel ist für die ganze Schweiz gültig und auch ohne Schilder verbindlich. Folglich dürfen in der Schweiz keine Wanderwege mit dem MTB befahren werden! Allerdings regeln die einzelnen Kantone das allgemein gültige Fahrverbot individuell und unterschiedlich.

Daher kommt es zwischen den einzelnen Kantonen zu extrem unterschiedlichen Regelungen. Das Spektrum reicht dabei vom äußerst restriktiven Kanton Appenzell, wo sich Mountainbiker, ähnlich wie in Österreich, nur auf gekennzeichneten MTB-Strecken bewegen dürfen, bis bis zu aus touristischen Motiven liberalen Kantonen wie etwa Graubünden. Hier ist Biken auf Forst-, und auf Wanderwegen erlaubt, sofern ein Schild die Befahrung nicht verbietet. Allerdings gilt auch hier, dass Fußgänger immer Vortritt genießen. Auf Anfrage wurde uns mitgeteilt, dass wohl auch der Kanton Graubünden auf Grund der Zunahme von Konflikten eine Verschärfung der liberalen Haltung plant.

Fazit: Wer in der Schweiz mit seinem Mountainbike unterwegs ist, darf je nach Kanton eine uneinheitliche Regelungen erwarten, da jeder Kanton in der Schweiz das Fahrverbot für Mountainbikes individuell regelt. Wie in Bayern liegt auch in der Schweiz die Beurteilung, ob ein Weg zum Mountainbiken geeignet ist, beim Biker in Eigenverantwortung. Wer nicht im Kanton Graubünden unterwegs ist, sollte im Zweifel besser keinen Wanderweg mit dem Mountainbike befahren, sofern dieser nicht als MTB-Strecke gekennzeichnet ist. Man sollte sich nicht wundern, wenn in der Schweiz Verstöße rigoroser geahndet werden als in anderen Alpenländern.

Frankreich

Mountainbiken ist in Frankreich grundsätzlich erlaubt. Die Radsport-Nation duldet nicht nur Mountainbiker, sondern bietet einige der attraktivsten MTB-Trails weltweit. Allein in den Nationalparks, wie z.B. in Les Écrins oder Triglav, sind einzelne Bike-Verbote ausgeschildert.

Fazit: Vive la France!

Slowenien

In Slowenien ist das Mountainbiken in den meisten Gebieten erlaubt. Jedoch gibt es auch hier einige Ausnahmen. Wie zum Beispiel das Kerngebiet des Triglav Nationalparks.

Fazit: Slowenien hat das Potenzial eine großartige Mountainbike-Destination zu werden.

MTB Verbote ohne gesetzliche Grundlage

Es gibt Fälle, in denen Verbote für Mountainbiker auf Wanderwegen ausgesprochen werden, obwohl dafür keine gesetzliche Grundlage existiert. Diese unklare Rechtslage führt leider zu Unsicherheiten und zusätzlichen Konflikten zwischen Wanderern und Mountainbikern. Doch aus juristischer Sicht sind solche Verbote rechtlich gesehen nicht haltbar. Solange keine entsprechenden Gesetze oder Verordnungen existieren, die das Befahren von Wanderwegen durch Mountainbiker explizit untersagen, dürfen diese Wege auch von Mountainbikern genutzt werden. Auch wenn unrechtmäßig aufgestellte “Verbotsschilder” was anderes suggerieren. Es ist daher wichtig, dass Wanderer und Mountainbiker respektvoll miteinander umgehen und gegenseitig Rücksicht nehmen. Nur so kann ein friedliches Miteinander auf den Wanderwegen gewährleistet werden. Und auch wenn Regelungen keine gesetzliche Grundlage haben, sollten sie beachtet werden. Denn auch dieses “Verbot” hat einen Hintergrund, der zu diesem Schritt geführt hat.

Wie man sich über die aktuell geltenden Regeln vor Ort informieren kann

Wer sich unsicher ist, welche Strecken befahrbar sind oder wo Einschränkungen gelten, kann sich am besten beim örtlichen Tourismusverband informieren. Beispielsweise über die offiziellen Websites der zuständigen Behörden und Tourismusverbände (bspw. der Radrouter Tirol, Vorarlberg oder die Vinschgau Map). Oder nutze eine der zahlreichen Apps, wie bspw. Outdooractive. Dort findest du in der Regel alle für MTB freigegebenen Routen & Trails. Doch Vorsicht: bspw. findest du auf Komoot auch häufig Trails auf denen nicht gefahren werden darf. Für ortsfremde Biker ist es also unglaublich schwer legale Strecken zu identifizieren. Folglich ist es also sehr gut möglich, dass du während deiner MTB-Tour auf unvorhergesehene, lokale Verbote und Sperrungen triffst. Bitte halte dich nicht nur aus Rücksichtnahme auf die Natur und andere Bergsportler an die Verbote, sondern auch um Strafen oder Bußgelder sowie eine Zunahme an Fahrverboten für Biker zu vermeiden.

Wie werden MTB Verbote in den Alpen kontrolliert und geahndet?

Die Kontrolle und Ahndung von MTB-Verboten in den Alpen ist eine Herausforderung für die zuständigen Behörden. Da es sich oft um abgelegene Gebiete handelt, ist die Umsetzung von Kontrollen in der Praxis aufwendig und schwierig. Die Überwachung der Einhaltung der Regelungen variiert zudem nach Staat & Bundesland, bzw. Provinz und nach Nationalpark. So übernimmt das bspw. auch der Forstdienst, in Naturschutzgebieten auch die Bergwacht und in Naturparks auch die Naturpark-Ranger. Teilweise werden an Hot Spots Schwerpunktkontrollen durchgeführt. Übrigens dürfen in einigen Ländern wie z.B. in Österreich auch Grundeigentümer im Rahmen ihres „Selbsthilferechts“ Widerstand gegen Mountainbiker leisten.

MTB Fahrverbot: Alles was du für deine Tour wissen musst

MTB Verbote: ist schieben auch verboten?

Jeder Mountainbiker kennt das Problem: Fahrverbot auf der geplanten Route. Und häufig könnte man in wenigen hundert Metern wieder legal fahren. Anstatt das Risiko einer Strafe einzugehen, kannst du dein Bike legal über das verbotene Stück schieben! Dies ist nicht nur legal, sondern erspart (manchmal) auch Ärger mit Wanderern, dem Grundstückseigentümer und kostet (besonders bergauf) kaum mehr Zeit. Denn wer sein Bike schiebt, gilt als Fußgänger. Und Fußgänger dürfen sich überall in der Natur frei bewegen. Im Anschluss an das verbotene Stück kann deine Fahrt dann wieder problemlos fortgesetzt werden.

Fazit: Was du bei deiner Tour durch die Alpen beachten musst

Mountainbiken in den Alpen wird durch steigende Belastung und den eBike-Boom zunehmend eingeschränkt. Gründe für Verbote sind Naturschutz, Konflikte mit Wanderern, Haftungsprobleme und das Image der Mountainbiker. Die Rechtslage variiert in den Alpenländern, was die Beurteilung legaler Wege erschwert. Es gibt auch Verbote ohne gesetzliche Grundlage, aber respektvolles Verhalten ist wichtig. Die Kontrolle und Ahndung von Verboten ist schwierig. Ein legitimes Mittel ist immer das MTB zu schieben. Es ist ratsam, sich vor Ort über die Regeln zu informieren und verantwortungsvoll zu handeln, um weitere Verbote zu vermeiden.

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